„Das gegenwärtige Infektionsgeschehen, bestimmt durch die Omikron-Variante, führt nicht zu einer zunächst befürchteten Erhöhung der Zugangszahlen in den Krankenhäusern und damit einer Überlastung des Gesundheitswesens“, heißt es in dem Schreiben. „Es ist daher geboten, zurzeit nicht mehr zwingend erforderliche Beschränkungen kurzfristig noch vor der Änderung der zur Zeit gültigen Verordnung auszusetzen, insbesondere im Vorgriff einer schrittweisen Lockerung im Rahmen der nächsten Verordnung.“
Die Maskenpflicht im Einzel- und Großhandel bleibt bestehen.
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