Beantragte Änderungen zur Abfallentsorgung, die nach dem 1. Dezember 2023 beim Umwelt- und Naturschutzamt eingegangen sind, konnten bei der Erstellung der Jahresbescheide nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller entsprechende Änderungsbescheide nach dem 11. Januar 2024. Eine erneute Beantragung oder Mitteilung ist nicht erforderlich.
Nach dem Versand der Jahresbescheide sind die zuständigen Mitarbeitenden des Umwelt- und Naturschutzamtes erfahrungsgemäß aufgrund der Vielzahl telefonischer Anfragen nicht immer telefonisch zu erreichen. Daher sind Rückfragen zu den Gebührenbescheiden vorzugsweise per E-Mail an abfallwirtschaft@erfurt.de zu richten.