Ab dem 17. Mai 2021 wird die Bearbeitung von Bewohnerparkausweisen, Parkerleichterungen für Behinderte, verkehrsrechtlichen Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen wieder aufgenommen. Angesichts der geltenden Infektionsschutzbestimmungen ist hierbei jedoch weiterhin keine persönliche Vorsprache möglich. Die Beantragung kann ausschließlich schriftlich oder online erfolgen.
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