Als private Nutzungseinheiten gelten dabei nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume in Gebäuden, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen. Das sind zum Beispiel Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Einliegerwohnungen, Miet- und Eigentumswohnungen.
Um die Umstellung vorzubereiten, ist es notwendig, alle privaten Nutzungseinheiten im Stadtgebiet einmalig zu erfassen. Daher erhalten in den nächsten Tagen Eigentümer von Wohngrundstücken bzw. die Bevollmächtigten der Eigentümer eine schriftliche Information von der Stadtverwaltung über eine vorgesehene Strukturänderung bei den kommunalen Abfallgebühren für private Haushaltungen einschließlich der erforderlichen Erfassungsbögen.
Zur Erfassung der Anzahl der privaten Nutzungseinheiten bittet die Stadtverwaltung Erfurt die Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte um Unterstützung und zeitnahe Rücksendung der Erfassungsbögen. Dies kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Die Angaben werden aber auch telefonisch unter 0361 655-2818 entgegengenommen. Weitere Auskünfte zur Änderung bei der Grundgebühr und zur Erfassung der Anzahl der Nutzungseinheiten erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Abfall des Umwelt- und Naturschutzamtes.
Die vorgesehene Änderung betrifft nur die Grundgebühr für private Haushaltungen und hat nichts mit der Größe der Hausmülltonne zu tun.
Aussagen über die Höhe der Abfallgebühr ab dem Jahr 2022 können erst gemacht werden, wenn alle Daten erhoben sind und die anschließende Kalkulation der Abfallgebühren abgeschlossen ist. Voraussichtlich im Herbst 2021 wird der Erfurter Stadtrat über die Änderung der Abfallgebührensatzung entscheiden.
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