Danach darf von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 bis 17:30 Uhr nicht mehr in der Öffentlichkeit zur Flasche oder Büchse mit Alkohol gegriffen werden. Grund für diese Ausweitung ist die verstärkte Nutzung des Eingangs des katholischen Kindergartens „St. Ursula“, der sich gegenüber der Hauptpost befindet. „Der Kindergarten ist beliebt und gut frequentiert. Wir wollen sicherstellen, dass die Kinder auf ihrem Weg von oder zu ihrer Kita so wenig wie möglich Kontakt zu Menschen haben, die im Umfeld der Kindereinrichtung verweilen und dabei Alkohol trinken“, begründet Erfurts Sicherheitsbeigeordneter Andreas Horn die Maßnahme. Die Leitung des Ursulinenklosters wurde in den Entscheidungsprozess eingebunden und begrüßt den Schritt ausdrücklich.
Bislang war das Alkoholverzehrverbot an die Öffnungszeiten des Familienzentrums gekoppelt. Nunmehr gilt des einheitlich von montags bis freitags von 6:00 bis 17:30 Uhr, angepasst an die Öffnungszeiten des Kindergartens „St. Ursula“. Rechtliche Grundlage dafür ist § 8 a der Stadtordnung. Die Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörde werden die betreffenden Personen zu den neuen Verbotszeiten sensibilisieren, zur Einhaltung der Rechtsordnung auffordern und die bestehende Regelung, auch mit und durch die Polizei, zeitnah durchsetzen. „Uns geht es nicht darum, Personen zu vertreiben. Im Mittelpunkt steht für uns weiter der Kinder- und Jugendschutz“, so Horn abschließend.
Ein Alkoholverzehrverbot wie auf dem Anger ist übrigens keine Seltenheit: Es besteht auch an Kinderspielplätzen sowie während der Öffnungszeiten um Kindertageseinrichtungen.