Vorbehaltlich der Bestätigung des städtischen Haushaltes für das Jahr 2017, weist die Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement im Dezernat Wirtschaft und Umwelt darauf hin, dass Fördermittel für Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und der Lokalen Agenda 21, auf Basis der Förderrichtlinie bis 31. März des jeweiligen Jahres, beantragt werden können. Insbesondere sollen dies Aktionen, Veranstaltungen und Aktivitäten sein, die der Verbreitung des Agenda-21-Gedankens und einer Bildung für nachhaltige Entwicklung förderlich, für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind.
Fördervoraussetzungen regelt die Förderrichtlinie, die auf der Internetseite der Landeshauptstadt einsehbar ist. Förderwürdig sind danach u.a. die Organisation und Durchführung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Präsentationen, Projekte, die beispielhaft sichtbar nachhaltige zukunftsorientierte Stadtentwicklung in der Öffentlichkeit demonstrieren (z. B. ökologisches Bauen, ökologische Landwirtschaft und Gartenbau, autofreie Lebensgestaltung, barrierefreie Stadtgestaltung) sowie Projekte mit Kindern und Jugendlichen.
Anträge können bei der Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement im Dezernat Wirtschaft und Umwelt, Fischmarkt 11, eingereicht werden. Dort sind ebenfalls die temporären Antragsformulare erhältlich. Mit einer Entscheidung ist jedoch erst nach Bestätigung des städtischen Haushaltes zu rechnen, deshalb bitte gleich einen Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn beifügen. Rückfragen und Informationen ab sofort unter Telefon 655-2322 oder unter agenda21@erfurt.de.
http://www.erfurt.de/ef/de/engagiert/agenda21/foerderung/index.html