In diesem ging die Antragstellerin gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 26.10.2020 vor und beantragte mit ihrem Widerspruch eine aufschiebende Wirkung. Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts legte zudem fest, dass die AfD-Fraktion die Kosten des Verfahrens mit 5.000 EUR zu tragen hat.
Oberbürgermeister Andreas Bausewein begrüßte die Entscheidung: „Trotz aller individueller Schutzmaßnahmen in Verbindung mit den Corona-Regelungen des Freistaates Thüringen sind die Fallzahlen in Erfurt deutlich angestiegen. Deshalb sind wir gezwungen, weitere Regeln aufzustellen zum Schutz der Bevölkerung und um eine Überlastung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Labore und des Gesundheitswesens zu vermeiden.“
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