Eine Gruppe mit Trommeln und Zuschauer

Aufruf für Straßenmusiker zum Krämerbrückenfest

2. Mai 2024
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Auch diesem Jahr sollen zum Krämerbrückenfest, vom 14. bis 16. Juni 2024, wieder Straßenmusiker und -künstler einen Platz bekommen. Interessierte können sich jetzt bewerben.



Foto: Auch beim Krämerbrückenfest 2023 war Straßenmusik auf dem Fischmarkt möglich.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/ Dirk Urban

Wer mit seiner Kunst das Krämerbrückenfest 2024 mitgestalten möchte, hat noch die Möglichkeit dazu. Im Mittelpunkt des Festes – auf dem Fischmarkt – haben Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit dazu. Sie können sich für einen Auftritt vom 14. Juni (ab 18:00 Uhr) bis zum 16. Juni 2024 (bis 18:00 Uhr) bewerben. Ausschließlich diese Fläche ist innerhalb des Veranstaltungsgeländes an dem Festwochenende für Straßenmusik ausgewiesen.

Interessierte können sich bis spätestens Mittwoch, 15. Mai 2024, per E-Mail bei der Kulturdirektion Erfurt bewerben. Folgende Informationen sollten bei der Bewerbung enthalten sein:

  • vollständiger Name, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit
  • gewünschter Zeitraum je Veranstaltungstag
  • Art der Musikrichtung, die präsentiert werden soll

Die Kulturdirektion vergibt anschließend die verschiedenen Auftrittszeiträume, welche stundenweise vergeben werden. Eine Honorierung erfolgt nicht.

Hinweis

Im Rahmen der Durchführung des diesjährigen Krämerbrückenfestes, welches vom 14.06.2024, 16:00 Uhr, bis zum 16.06.2024, 19:00 Uhr, stattfindet, findet dementsprechend der § 9 -Straßenmusikanten und Schauspieler – der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Erfurt (Stadtordnung) vom 16. Mai 2003 keine Anwendung. Darin ist Folgendes festgelegt: „Musiker oder Schauspieler müssen den Standort ihrer Darbietungen auf Straßen und Plätzen nach 20 Min. so verändern, dass ihre Darbietungen am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar sind, mindestens 200 m weitergehen“. Außerhalb des festgesetzten Veranstaltungsgeländes gilt die Stadtordnung in vollem Umfang.

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