Ab 5. März erfolgen Antragsbearbeitung und Ausgabe bereits erteilter Ausnahmegenehmigungen in diesem Zeitraum in den Diensträumen der Straßenverkehrsbehörde, Johannesstraße 173 zu folgenden allgemeinen Öffnungszeiten der unteren Straßenverkehrsbehörde: dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12:00 Uhr und dienstags 13 bis 18:00 Uhr.
Für Fragen rund um das Thema Umweltzone steht weiter die Rufnummer 0361 655-4339 zur Verfügung.