Außerdem ist es derzeit nicht möglich das Gesundheitsamt zu Fragen bezüglich Positivtestungen, Kontaktpersonen und Quarantänebestimmungen telefonisch zu kontaktieren.
Bürgerinnen und Bürger beachten bitte die “Aktuellen Informationen zur Corona-Pandemie” auf www.erfurt.de/corona.
Grundsätzlich gilt die Absonderungspflicht bei Infizierten und Kontaktpersonen auch ohne einen Quarantänebescheid bereits durch die aktuelle Landesverordnung.
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de