Die Würdegarantie des Grundgesetzes, die 1949 als verfassungshistorische Neuheit in das Grundgesetz aufgenommen wurde, hat sich zur Fundamentalnorm der deutschen Rechtsordnung entwickelt. Sie ist nicht nur zu ihrem ideellen Kraftzentrum, sondern auch zur zentralen Steuerungsgröße in zahlreichen, rechtspraktisch relevanten Anwendungsfeldern geworden. Trotz einer kaum mehr überschaubaren Fülle an Literatur zum Grundgesetz fehlt jedoch bislang eine umfassende Untersuchung der Geschichte der Würdegarantie des Grundgesetzes, welche die zahlreichen Bemühungen um ihre inhaltliche Bestimmung, ihre Anwendungsfelder und die Ausbildung ihrer vielschichtigen Dogmatik mit einbezieht.
Prof. Dr. Manfred Baldus will mit seiner Untersuchung unter anderem ergründen, wie es dazu kam, dass die Würdegarantie zwar als Fundamentalnorm der deutschen Rechtsordnung gilt, die Gewissheit über ihren Inhalt und ihren Anwendungsumfang aber verloren gegangen ist. Konkret: Welche Erklärungen drängen sich dafür auf, dass die Würdegarantie eine so überragende und fundamentale Bedeutung gewinnen konnte, obwohl die Unsicherheit über ihren Inhalt, die Methode der Inhaltsbestimmung, ihres Anwendungsbereichs und der Komponenten ihrer verfassungsrechtlichen Dogmatik stetig anwuchs? Durch eine umfassende Untersuchung der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof und Landesverfassungsgerichten sowie des juristischen Diskurses seit 1949 will Baldus zunächst klären, wie es zu diesem kritischen Zustand der Würdegarantie kommen konnte. Diese Anwendungs- und Diskursgeschichte soll dann als Grundlage dienen, um die herrschende Dogmatik zur Würdegarantie kritisch hinterfragen und einordnen zu können. Schließlich soll ebenfalls auf dieser Grundlage ein neues dogmatisches Konzept erarbeitet und vorgeschlagen werden, das zu den problemträchtigen Komponenten der Würdenorm Stellung nimmt.
Die Würdegarantie des Grundgesetzes, die 1949 ohne Vorbild oder Vorläufer in das Grundgesetz aufgenommen wurde, nimmt inzwischen im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland eine Ausnahmestellung ein. Dies wird zum einen daran erkennbar, dass sie seit 1949 eine exorbitante Ausweitung ihres Anwendungsbereichs erfahren hat. Die Würdegarantie erstreckt sich inzwischen nicht mehr nur auf das geborene individuelle menschliche Leben, sondern auch auf das vorgeburtliche Leben, Verstorbene und den Menschen als Gattungswesen. Ihre besondere Relevanz wird zudem daran erkennbar, dass sie als rechtlicher Maßstab für die Bewertung und Entscheidung unterschiedlichster Sachverhalte dient.
Prof. Dr. Manfred Baldus ist Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt. „Bereits seit einigen Jahren setze ich mich mit der Würdegarantie des Grundgesetzes auseinander, insbesondere im Zusammenhang sicherheitsrechtlicher Fragestellungen. Bei dem von der DFG geförderten Projekt handelt es sich um eine geisteswissenschaftliche Individualforschung“, erklärt Baldus. Nach seiner einjährigen Forschung sollen die Ergebnisse in einer Monografie veröffentlicht werden.