Straßenschild Fahrradstraße

Die wichtigsten Regeln für Radfahrer im Straßenverkehr

29. September 2024
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Radfahren ist eine umweltfreundliche und gesunde Fortbewegungsmethode und für immer mehr Menschen wichtiger Bestandteil moderner Mobilität. Doch gerade im dichten Stadtverkehr oder auf viel befahrenen Landstraßen kann das Radfahren mit gewissen Risiken verbunden sein. Umso wichtiger ist es, sich der Verkehrsregeln bewusst zu sein, die für Radfahrer gelten. Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch, um unnötige Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden und sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Hier die wichtigsten Regeln, die Radfahrer beachten sollten.

Promillegrenze für Radfahrer

Viele Radfahrer sind sich der Tatsache nicht bewusst, dass auch für sie klare Regeln in Bezug auf Alkoholkonsum gelten. Während bei Autofahrern bereits bei 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, haben Radfahrer ein wenig mehr Spielraum. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man bedenkenlos mit Alkohol im Blut in den Sattel steigen darf. Ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille und auffälligem Fahrverhalten kann es bereits strafbar werden. Bewegt man sich jedoch unauffällig auf dem Fahrrad, ist nicht weiter mit Konsequenzen zu rechnen.

Besonders kritisch wird es, wenn Sie die Grenze von 1,6 Promille überschreiten. Dann liegt nicht nur eine Straftat vor, sondern es wird auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wird diese nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen. Daher gilt: Egal ob Rad- oder Autofahrer, wer sich hinters Steuer bzw. an den Lenker setzt, sollte besser ganz auf Alkohol verzichten!

Keine gesetzliche Helmpflicht

Zwar müssen Fahrradfahrer in Deutschland keinen Helm tragen, besser wäre es jedoch allemal. Experten und Verkehrssicherheitsexperten empfehlen dringend, einen Helm zu tragen – unabhängig von Alter, Erfahrung oder Fahrstrecke. Ein Helm kann im Falle eines Sturzes schwere Kopfverletzungen verhindern und somit Leben retten. Besonders in städtischen Gebieten, wo Radfahrer häufig auf enge Straßen und viele andere Verkehrsteilnehmer treffen, erhöht ein Helm die Sicherheit erheblich.

Selbiges gilt natürlich auf Radwegen, die beispielsweise durch parkende Autos begrenzt sind, auch wenn Pkws mittlerweile auf Radwegen weder parken noch halten dürfen. Ebenso stellen plötzlich geöffnete Autotüren ein potenzielles Sicherheitsrisiko für Radfahrer dar. Auch wenn die Strafen für das “Dooring” verdoppelt wurden, schützt ein Helm auch hier vor schlimmeren Verletzungen.

Zu zweit nebeneinander fahren

Seit einiger Zeit ist es erlaubt, dass Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen. Einzige Bedingung: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Möchte also ein Autofahrer überholen, sollte man kurzzeitig wieder hintereinanderfahren. Anders verhält es sich in sogenannten Fahrradstraßen. Hier haben Radfahrer vor dem Autoverkehr Vorrang und dürfen somit jederzeit nebeneinander fahren. Autos ist das Überholen nur dann gestattet, wenn sie zum radelnden Verkehr mindestens 1,5 Meter Abstand halten können. Praktisch ist das nebeneinander Fahren auch mit einem Parallel-Tandem von Huka Bikes. Anders als auf einem herkömmlichen Tandem fahren Sie hier nebeneinander, sodass beide gleichermaßen die Aussicht genießen und in die Pedale treten können.

Darf man als Radfahrer Musik hören?

Auch als Radfahrer dürfen Sie Ihre Lieblingssongs hören, jedoch gibt es hier eine wichtige Einschränkung: Die Lautstärke darf nicht so hoch sein, dass Sie den Verkehr um sich herum nicht mehr wahrnehmen. Wenn das Hören von Musik Ihre Aufmerksamkeit oder Reaktionsfähigkeit einschränkt, gefährden Sie sich selbst und andere. Bei einem Unfall kann dies sogar dazu führen, dass Sie eine Mitschuld tragen. Selbiges gilt übrigens auch für Pkw-Fahrer.

Mit dem Fahrrad fahrend über den Zebrastreifen

Dass man mit dem Fahrrad am Zebrastreifen absteigen und schieben muss, ist ein Mythos oder vielmehr eine Halbwahrheit. Denn solange die Straße frei ist, also kein Auto in Sicht ist, das sich dem Zebrastreifen nähert, darf man auch als Radfahrer ohne abzusteigen über den Zebrastreifen fahren! Oder aber man wartet, bis der Querverkehr durchgefahren ist. Anhalten müssen Autofahrer nur dann, wenn Sie tatsächlich vom Fahrrad absteigen, dann haben Sie am Zebrastreifen Vorrang – so wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer auch.

Müssen Radwege benutzt werden?

Ja, allerdings, nur wenn die Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg; Fußgänger und Radfahrer auf rundem, blauem Grund durch horizontale Linie getrennt), 241 (getrennter Fuß- und Radweg; Fußgänger und Radfahrer auf rundem, blauem Grund durch vertikale Linie getrennt) oder 237 (reiner Radweg; weißes Fahrrad auf rundem, blauem Grund) angebracht sind.

Fehlen diese Zeichen, dürfen Sie als Radfahrer die Straße benutzen, was in manchen Situationen sogar sicherer sein kann, etwa wenn der Radweg in schlechtem Zustand ist oder durch Fußgänger blockiert wird.