1. Biotonne (ganzjährig)
Die Biotonne ist in der Stadt Erfurt die regelmäßige Entsorgungsmöglichkeit für Grünabfälle. Mittels der Biotonne werden die Grünabfälle ganzjährig direkt am Wohngrundstück abgeholt. Die Biotonne wird von März bis November wöchentlich und von Dezember bis Februar 14-täglich geleert.
Bei Befreiung von der Biotonne durch die Stadt (Anerkennung als Eigenkompostierer) besteht die Pflicht, alle Bioabfälle (einschließlich Grünabfälle) selbst zu kompostieren.
2. öffentliche Grüncontainer (ganzjährig und saisonal)
Für Grünabfälle aus Haushalten, die das Maß der Biotonne bzw. die Möglichkeiten der Eigenkompostierung gelegentlich überschreiten, gibt es öffentliche Grüncontainer
- auf den Wertstoffhöfen (ganzjährig),
- den Grünabfallannahmestellen (saisonal),
- und an öffentlichen Standplätzen (saisonal).
2.1 Wertstoffhöfe (ganzjährig)
Ganzjährig können Grünabfälle aus privaten Haushalten und Kleingärten in haushaltsüblichen Mengen auf den drei städtischen Wertstoffhöfen abgegeben werden:
- Wertstoffhof Eugen-Richter-Straße 26, 99085 Erfurt,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 – 19:00 Uhr, Samstag: 09:00 – 16:00 Uhr, - Wertstoffhof Lobensteiner Straße 1, 99091 Erfurt,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10:00 – 18:00 Uhr, Samstag: 08:00 – 12:30 Uhr, - Wertstoffhof Deponiegelände Erfurt-Schwerborn, Stotternheimer Chaussee 50,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07:00 – 17:00 Uhr, Samstag: 08:00 – 12:30 Uhr.
2.2. Grünabfallannahmestellen (saisonal)
Saisonal, d. h. ab dem 1. April werden folgende Grünabfallannahmestellen eingerichtet.
- Erfurt, Ortsteil Möbisburg, Ingerslebener Weg (ehemalige Geflügelmastanstalt),
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 13:00 bis 18:00 Uhr. - Erfurt, Süd-Ost, Am Urbicher Kreuz (Auffahrt zum Am Herrenberg gegenüber EVAG),
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 07:00 bis 18:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 18:00 Uhr.
2.3. Grüncontainerstandplätze (saisonal)
Saisonal, d. h. vom 1. April bis 31. Mai stehen Grüncontainer an folgenden ausgewählten Standplätzen bereit:
- Alach, Vor dem Hirtstor
- Azmannsdorf, Kirchstraße (hinter dem Spielplatz)
- Linderbach, Im Ziegelgarten
- Bindersleben, Flughafenstraße/Alacher Chaussee
- Büßleben, Vieselbacher Weg
- Dittelstedt, Alt-Schmidtstedter Weg
- Egstedt, Forststraße
- Ermstedt, Nessegrund (am Sportplatz)
- Frienstedt, Kleine Chaussee
- Gispersleben, Am Kanal (Ersatz für Amtmann-Kästner-Platz)
- Gottstedt, Frienstedter Landstraße
- Hochheim, Am Angerberg (beim Friedhof)
- Hohenwinden, Geranienweg/Schwengelborn
- Kerspleben, Erlgrund
- Kühnhausen, Siedlung (an der Kleingartenanlage)
- Marbach, Schwarzburger Straße (auf dem Festplatz),
- Melchendorf, In der Lutsche
- Mittelhausen, Untere Querstraße
- Molsdorf, An der Gerabrücke
- Niedernissa, Über dem Dorfe
- Rohda/Haarberg, Hayner Weg
- Salomonsborn, Vor dem Dorf (am Sportplatz)
- Schaderode, Im Alten Gut (am Gutshof)
- Schmira, Breite Straße (an der Kirche)
- Schwerborn, Stotternheimer Chaussee
- Stotternheim, Parkplatz Am Schwimmbad
- Stotternheim, Salinenchaussee
- Sulzer Siedlung, Stotternheimer Platz
- Tiefthal, Elxleber Weg/Kühnhäuser Weg
- Töttelstädt, Erfurter Tor (am ehem. LPG-Gelände)
- Töttleben, Lange Gasse
- Vieselbach, Wallicher Weg / Gewerbestraße
- Wallichen, Am Gänserasen (beim DSD-Standplatz)
- Waltersleben, Am Reitplatz
- Windischholzhausen, Am Kinderdorf
Nach dem 31. Mai werden diese Grüncontainer entfernt. Bitte diesen Termin beachten.
2.4. Benutzungsregeln für öffentliche Grüncontainer und Grünabfallannahmestellen
- Die öffentlichen Grüncontainer sind nur für Grünabfälle vorgesehen. Zu den Grünabfällen gehören Baum- und Strauchschnitt, Grasmahd, Laub, Unkraut und Pflanzenreste (kein Obst, keine Lebensmittel, kein Mist oder Dung!).
- Nur die Erfurter Bürger sind berechtigt die Grüncontainer zu nutzen, sofern die Grünabfälle aus ihrem privaten Bereich stammen.
- Kleingärtner, die ihren Wohnsitz in Erfurt haben, dürfen die Grüncontainer ebenfalls nutzen, soweit es sich um haushaltsübliche Mengen handelt.
- Firmen, wie z. B. Hausmeisterdiensten oder Gartenbaubetrieben ist die Benutzung der Grüncontainer an den Standplätzen und Annahmestellen nicht gestattet. Für die Entsorgung von Abfällen aus diesen Herkunftsbereichen gilt die Gewerbeabfallverordnung.
- Es dürfen keine Grünabfälle neben dem Container abgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn der Container voll ist. Das Ablegen von Grünabfällen neben dem Grüncontainer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Die Anlieferung von Grünabfällen zu den Grünabfallannahmestellen ist nur zu den Öffnungszeiten möglich. Das Abstellen von Grünabfällen vor der eingezäunten Annahmestelle ist nicht gestattet und stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Die Anlieferung von Grünabfällen zu den Standplätzen nach dem 31. Mai ist nicht erlaubt (Ordnungswidrigkeit).
Für das Ablegen oder Abkippen von Grünabfällen neben den Grüncontainern gibt es keine Rechtfertigung. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld in Höhe von 50 Euro aufwärts rechnen.
Das bestehende System der Grüncontainerstandplätze bzw. Grünabfallannahmestellen braucht zur Aufrechterhaltung Ihre Mitwirkung. Daher die Bitte an alle Erfurter Bürger – gehen Sie sorgsam mit diesen Entsorgungseinrichtungen um. Sowohl um Beschädigungen an den Flächen der Grüncontainerstandplätze zu vermeiden, als auch im Sinne von Ordnung und Sauberkeit – niemals Grünabfälle neben den Containern ablagern. Auch das ist ein Beitrag für eine schönere und saubere Stadt.
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de