Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Erfurt: Bald jede vierte Zahnarztpraxis geschlossen?

23. Februar 2022
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Selbstständige und Angestellte, die in Thüringen in medizinischen Berufen tätig sind, müssen sich bis zum 16. März 2022impfen lassen. Wer nicht geimpft ist, darf ab dem Stichtag seinen Beruf nicht mehr ausüben. Damit droht jeder vierten Praxis die Schließung oder eine Reduktion der medizinischen Tätigkeiten. Besonders betroffen sind zahnmedizinische Leistungen.

Erhebungen durch die Landeszahnärztekammer in Thüringen

Mehr als ein Drittel aller Mitglieder der Landeszahnärztekammer in Thüringen nahmen an einer Befragung teil, die der Erfassung von künftigen zahnmedizinischen Leistungen galt. Die Befragung zielte darauf ab, festzustellen, wie viele Zahnarztpraxen mit beginnender Impfpflicht für Selbstständige und Angestellte zahnmedizinischer Berufe ihre Leistungen nicht mehr vollumfänglich anbieten können. Nach derzeitigen Erkenntnissen droht jeder vierten Zahnarztpraxisdie Schließung, weil das Personal nicht ausreicht, um die Leistungen vollständig zu decken.

Sowohl Zahnärzte als auch weitere Berufstätige in den Zahnarztpraxen stehen der anstehenden Impfpflicht skeptisch gegenüber. Die Folge sind erste Kündigungen, die von Ärzten sowie ihren Angestellten ausgehen. Wie viele Zahnärzte ihre Leistungen vorübergehend oder gänzlich einstellen, wird sich erst mit dem Stichtag herausstellen. Ein weiteres Szenario, welches vor allem bei den Patienten für Unsicherheit sorgt, ist, dass einige Angestellte trotz Impfpflicht ungeimpft weiterarbeiten könnten. Unklar ist bisher, wer für die Kontrolle des Impfstatus zuständig sein wird. Viele Arbeitgeber in der Zahnmedizin weigern sich, ihre Angestellten zu prüfen, wenngleich die meisten hinter einer Impfempfehlung stehen, die Impfpflicht jedoch ablehnen.

Konsequenzen für Patienten

Die Leidtragenden sind definitiv die Patienten, die schon jetzt lange auf einen Termin bei einem Zahnarzt warten müssen. Das liegt einerseits an dem akuten Personalmangel, aufgrund zahlreicher Kündigungen, andererseits an dem aktuellen Bedarf zahnmedizinischer Behandlungen. Während der Pandemie wurden nicht akute Behandlungen teilweise aufgeschoben, die es nach und nach zusätzlich abzuarbeiten gilt. Auf die verbleibenden Zahnärzte kommt eine höhere Anzahl von Patienten zu, die von ihren bisherigen Ärzten nicht behandelt werden können. Das bedeutet, dass viele Patienten noch länger auf einen Termin warten müssen.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Ärzte bei den Kostenberechnungen einen gewissen Spielraum haben und dadurch Mehrkosten für manche Patienten entstehen können. Patienten, die ihren Zahnarzt wechseln müssen, wird deshalb geraten, vor der Behandlung eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und sich einen Kostenvoranschlag ausstellen zu lassen.

Umgehend zahnärztliche Behandlungen beanspruchen

Das größte Problem, welches Patienten befürchten, ist die sogenannte Wartezeit nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Normal müssen Patienten erst einige Monate Beiträge zahlen, ehe sie den Versicherungsschutz beanspruchen dürfen. Die Versicherung Ottonova verzichtet bei der Zahnzusatz auf Wartezeiten, um den Patienten eine schnelle Behandlung zu ermöglichen, bevor der Mangel an Zahnärzten ab März 2022 eintritt.

Wer eine Zahnbehandlung plant, sollte zeitig reagieren. Um die Kosten nicht allein tragen zu müssen, können Patienten so vorgehen:

Zunächst wird die Versicherung Ottonova online kontaktiert, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sobald der Abschluss getätigt ist, können Patienten einen Zahnarzttermin bei einem Zahnarzt vereinbaren. Welche zahnmedizinischen Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden, hängt von der gewählten Versicherungsleistung ab. Der Versicherer bietet verschiedene Optionen, die Versicherungsnehmer selbstständig wählen müssen.

Warten auf politische Änderungen ist keine Option

Hoffen Patienten auf eine Abänderung der politischen Vorgaben, gehen sie ein Risiko ein und könnten zu Leidtragenden werden. Dass sich mehr als die bisher bekannten Zahnärzte und Angestellten impfen lassen, davon ist nicht zwingend auszugehen. Es ist gut möglich, dass sogar das Gegenteil eintritt und prozentual weniger die Impfung akzeptieren und so noch mehr Zahnärzte ihre Leistungen nicht mehr anbieten.

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de