Hinweisgeber
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Experten-Interview: Hinweisgeberschutz in Unternehmen

19. September 2023
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Hinweisgebersysteme sind entscheidend, um die Integrität von Unternehmen zu wahren und Missstände aufzudecken. Unternehmen müssen sich nun darauf vorbereiten, die Vorschriften des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu erfüllen und effektive Meldesysteme zu implementieren. In diesem Interview mit Frank Müns werden wir einen tiefen Einblick in das Hinweisgeberschutzgesetz erhalten, warum es so wichtig ist und wie Unternehmen es erfolgreich umsetzen können. Frank Müns ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und Experte für Hinweisgebersysteme.

puffbohne.de: Herr Müns, vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben. Um unsere Leserinnen und Leser gleich abzuholen: Was besagt das Hinweisgeberschutzgesetz, und wann ist es in Kraft getreten?

Frank Müns: Gern, und vielen Dank für die Einladung. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist die Einrichtung eines Hinweisgebersystems für Unternehmen mit einer Belegschaft von mindestens 250 Mitarbeitern verpflichtend.

Ab dem 17. Dezember 2023 wird diese Verpflichtung auf Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 50 erweitert. Hinweisgebersysteme dienen dazu, dass Mitarbeiter und andere Personen Compliance-Verstöße melden können, ohne Sanktionen zu befürchten.

puffbohne.de: Wie funktionieren diese Hinweisgebersysteme genau?

Frank Müns: Hinweisgebersysteme sind interne Mechanismen, die es Mitarbeitern und anderen Stakeholdern ermöglichen, Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder interne Richtlinien im Unternehmen zu melden. Diese Meldungen erfolgen anonym, um die Identität der Hinweisgeber zu schützen. Die gemeldeten Fälle werden dann von speziell geschultem Personal oder einer unabhängigen Stelle untersucht.

puffbohne.de: Und wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Hinweisgebersysteme effektiv sind und den Anforderungen des Gesetzes entsprechen?

Frank Müns: Eine effektive Implementierung erfordert eine sorgfältige Planung und Schulung der Mitarbeiter. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie klare Verfahren für die Meldung, Untersuchung und Verfolgung von Hinweisen haben. Regelmäßige Schulungen und Kommunikation sind ebenfalls entscheidend, damit Mitarbeiter das System verstehen und Vertrauen in seine Funktionsweise haben. Schließlich ist die regelmäßige Überprüfung des Systems wichtig, damit es immer den aktuellen Anforderungen entspricht.

puffbohne.de: Welche Arten von Verstößen können denn gemeldet werden, und wie wirken sie sich auf Unternehmen aus?

Frank Müns: Die Arten von Verstößen sind vielfältig. Dazu gehören Korruption, Betrug, Umweltvergehen, Diskriminierung und vieles mehr.

Diese Verstöße können erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, angefangen bei rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen bis hin zu einem erheblichen Verlust des Ansehens und der Glaubwürdigkeit. Eine KPMG-Studie hat gezeigt, dass rund 34 Prozent der Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen sind – das zeigt, wie dringend Meldesysteme gebraucht werden.

puffbohne.de: Schützt das neue Gesetz nur Angestellte oder können auch andere Personen Compliance-Verstöße melden?

Frank Müns: Das Gesetz schützt nicht nur aktuelle Mitarbeiter, sondern auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten und Leiharbeitnehmer. Auch Lieferanten oder Geschäftspartner können Hinweisgeber sein. Die Liste der meldepflichtigen Verstöße ist breit gefächert, und im Grunde können alle, die in Verbindung mit einem Unternehmen oder einer Organisation stehen, einen Verstoß melden.

puffbohne.de: Vielen Dank, Herr Müns, für die bisherigen Informationen. Bei Immerce Consulting helfen Sie ja selbst Unternehmen, gesetzeskonforme Hinweisgebersysteme zu implementieren. Können Sie für Interessierte kurz zusammenfassen, welche Leistungen Sie anbieten und wie man mit Ihnen in Kontakt treten kann?

Frank Müns: Sehr gerne. Bei Immerce Consulting bieten wir umfassende Dienstleistungen im Bereich der Hinweisgebersysteme an. Unser Fokus liegt darauf, Unternehmen bei der Implementierung oder Verbesserung ihrer bestehenden Systeme zu unterstützen. Unsere Leistungen umfassen die Analyse der individuellen Bedürfnisse und Anforderungen eines Unternehmens, die Entwicklung maßgeschneiderter Hinweisgebersysteme, die Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften sowie laufende Beratung und Unterstützung zur Gewährleistung der Effizienz und Gesetzeskonformität. Wer nähere Informationen möchte, kann uns über unsere Webseite www.immerce-consulting.deerreichen.

puffbohne.de: Vielen Dank, Herr Müns, für die ausführlichen Informationen. Es wird immer klarer, dass Unternehmen vor allem in Zeitalter der Digitalisierung Lösungen für Compliance-Verstöße und Cybergefahren finden müssen. Unternehmen sollten das Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur als Pflicht sehen, sondern auch als Chance, eine transparente Unternehmenskultur zu schaffen und das Vertrauen von Mitarbeitern und Stakeholdern zu stärken.