Derzeit laufende Praktika (Schülerpraktika, studentische und freiwillige Praktika) können unter Beachtung der aktuellen Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 weiter geführt werden. Bereits geschlossene Vereinbarungen und Verträge mit Beginn am 16.03.2020, oder später, werden hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit geprüft.
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