Kemmerich weiß aus Gesprächen mit hiesigen Hoteliers, dass diese aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Anspruch auf die wahrheitsgemäße Antwort der Gäste haben, ob sie privat oder dienstlich ein Zimmer buchen. Für letzteren Fall, und das war eines der letzten Einlenkmanöver der Stadt, wurde die Kulturförderabgabe ausgesetzt. Da die Erfurter Hotelbetriebe seitdem aber noch immer keine Verordnung seitens der Stadt ausgehändigt bekommen haben, der Datenschutz nicht gewährleistet und der Verwaltungsaufwand für die Zimmervermieter immens ist, könne es nicht sein, so FDP-Stadtrat Kemmerich, dass die Hotels ohne einwandfreie Rechtsgrundlage zur indirekten Steuereintreibung verpflichtet werden.
„ Die Umkehrung der Beweislast auf den Steuerpflichtigen macht die Entstehung der Steuerpflicht für nicht mehr vorhersehbar und gewährleistet damit nicht die Steuergerechtigkeit“, urteilten die Richter im Fall der Dortmunder Abgabe. Das Gelsenkirchener Urteil lässt sich damit auch auf Erfurt übertragen. „… und sollte dem Erfurter Stadtrat klar aufzeigen, dass es Zeit wird, die Bettensteuer für unsere Landeshauptstadt umgehend zu streichen.“