Die neue Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung setzt auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten sowie andere private und öffentliche Veranstaltungen sind seit dem 13. Juni unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.
Das Gesundheitsamt informiert über die Bestimmungen und darüber, was berücksichtigt werden muss.
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