Der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen wendet sich entschieden gegen die derzeitige Praxis, Familien mit Kindern in der Nacht überraschend aus dem Schlaf zu reißen und abzuschieben.
Viele dieser Kinder aus Ländern des Balkans sind seit einigen Monaten in der Schule oder Kita. Sie sind damit bereits ein Stück in die deutsche Gesellschaft integriert und haben Abschlüsse vor sich, die sie auch erreichen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder von Familien, die in diesem Land auf einem guten Weg der Integration sind, erneut aus diesen sozialen Netzen gerissen und abgeschoben werden. Das widerspricht der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, so Carsten Nöthling, Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes in Thüringen.
Auch entbehrt die weitgehend wahllos getroffene Entscheidung über den Status eines sicheren Drittlandes jeglicher Grundlage. Gerade Minderheiten wie Romas kommen nicht in ein sicheres Land zurück. Sie erfahren Gewalt und Ausgrenzung.
Die betroffenen Kinder verstehen oft nicht, was mit ihnen passiert. Gerade erst sind sie mit und durch ihre Eltern in scheinbarer Sicherheit angekommen, müssen sie zurück in eine ungewisse Zukunft. Aus dieser sind sie geflohen und häufig sind sie die Auslöser, dass Eltern sich entscheiden, zu fliehen. Sie wollen ihren Kindern Entwicklungschancen bieten und sie aus Perspektivlosigkeit oder gesellschaftlicher Ausgrenzung herauszuholen.
Familien und Kinder, die nach Deutschland kommen, sind ein wichtiger Bestandteil unserer gesellschaftlichen Vielfalt, die nicht nur willkommen ist, sondern dadurch weiter gestärkt wird. Talente und Begabungen, kulturelle Erfahrungswelten und Perspektiven der Familien bereichern unsere sozialen Lebenswelten. Sie sind damit auch eine Chance für die hiesige Gesellschaft. Das hat die Bundesmitgliederversammlung des Deutschen Kinderschutzbundes im Mai 2015 in einer Resolution ausdrücklich betont und beschlossen.
Daher muss vielmehr der Maßstab des Handelns gegenüber Flüchtlingen Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sein. Für Kinder gelten darüber hinaus Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Beachtung des Kindeswohls und das beste Interesse des Kindes festlegen, sowie Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Rechte von Flüchtlingskindern normiert.
Daran werden wir festhalten und fordern, dass die Beachtung des Kindeswohls vor dem Handeln zur Abschiebung stehen muss. Spielräume für individuelle Entscheidungen müssen stärker genutzt und das Bleiberecht großzügig angewendet werden.