Das Förderungsziel sind Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes beleben und bereichern und gleichzeitig für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich- sowie vorwiegend im öffentlichen Interesse sind.
Die Anträge sind bis einschließlich 1. März 2022 beim Umwelt- und Naturschutzamt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt einzureichen.
Die vollständigen Förderrichtlinien wurden erstmals am 22. März 1999 im Amtsblatt veröffentlicht und können online nachgelesen werden.
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse kann nur unter Vorbehalt der Einhaltung der Förderrichtlinien erfolgen und sofern Fördermittel im Haushalt verfügbar sind.
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de