- Kerspleben
- Mittelhausen
- Salinesiedlung
- Schwerborn
- Stollbergsiedlung
- Stotternheim
- Sulzer Siedlung
- Töttleben
- Vieselbach
- Wallichen
Somit dürfen ab Samstag in diesen genannten Orts-und Stadtteilen wieder gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel in einen und aus einem Bestand verbracht werden.
Für die nicht oben aufgeführten Orts-und Stadtteile des Stadtgebietes Erfurt gelten weiterhin die Schutzmaßregeln für das Beobachtungsgebiet. Diese können online nachgelesen werden.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) mit dem Subtyp H5N8 in einer Kleingeflügelhaltung in Erfurt-Schmira wurde um den Ausbruchsbestand durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Sperrbezirk (3 km) und ein Beobachtungsgebiet (10 km) mit entsprechenden Schutzmaßregeln festgelegt. Die Regelungen des Sperrbezirks wurden bereits zum 23. April 2021 aufgehoben.
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de