Selbsthilfegruppen haben ebenfalls wieder die Möglichkeit, eine Projektförderung unabhängig von einer Pauschalförderung zu beantragen. Mit der Förderung soll die Gesundheit der Erfurter Bevölkerung im Hinblick auf die körperlichen, seelischen und sozialen Ressourcen gestärkt werden. Dabei stehen besonders Personengruppen im Vordergrund, die benachteiligt oder schwer erreichbar sind.
Im Jahr 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Gesundheit Erfurt erarbeitet und durch den Stadtrat beschlossen. Die in der ersten Förderperiode ausgewählten Projekte werden derzeit durchgeführt und bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Anträge für Projekte, die im Jahr 2025 durchgeführt werden sollen, können ab sofort bis spätestens 30. September 2024 schriftlich beim Gesundheitsamt, Abteilung Verwaltung, Juri-Gagarin-Ring 150 eingereicht werden. Antragsformulare und die in der Förderrichtlinie beschriebenen Voraussetzungen gibt es unter: www.erfurt.de/ef14383.
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung bietet das Gesundheitsamt auch persönliche Beratungsgespräche an. Interessierte können hierzu bei Frau Kirchner (Stabsstelle Gesundheitsplanung) unter Telefon 0361 655-4243 oder gbe@erfurt.de bzw. bei Frau Woite (Verwaltung) unter 0361 655-4220 oder gesundheit-verwaltung@erfurt.de einen Termin vereinbaren.