Gefördert werden Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes beleben und bereichern und gleichzeitig für alle Bürger zugänglich- und vorwiegend im öffentlichen Interesse sind.
Anträge kann man bis einschließlich 01.03.2019 beim Umwelt- und Naturschutzamt der Landeshauptstadt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt, einreichen.
Die vollständigen Förderrichtlinien wurden erstmals am 22. März 1999 im Amtsblatt veröffentlicht und können im Internet nachgelesen werden.
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de