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Ginkgobaum muss gefällt werden

21. März 2024
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Noch in dieser Woche muss der Ginkgo-Baum in der Wilhelm-Külz-Straße 27 gefällt werden.

Die Entscheidung fiel der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde nicht leicht, schließlich ist der Baum ein Naturdenkmal. Nachdem die Ursachenforschung keinen klaren Grund für den zunehmend schlechter werdenden Zustand des imposanten Baumes direkt an der Kreuzung ergab, bleibt leider keine Alternative.

„Der Ginkgo wurde schon seit Jahren eng beobachtet, zusätzlich gegossen und mehrmals beschnitten“, erläutert Sylvia Hoyer, stellvertretende Leiterin des Umwelt- und Naturschutzamtes. „Dennoch verminderte sich die Vitalität des Baumes immer weiter. Aktuell ist er zu 95 Prozent abgestorben. Es gibt nur noch einen kleinen lebenden Kronenteil, mit dem der Baum aber nicht überleben kann“, so Hoyer weiter. Ein qualifiziertes Gutachten hat dies nochmals bestätigt. Es bescheinigt auch die Gefahr, die von dem Baum und seiner abgestorbenen Krone ausgeht. Die brüchigen Äste können jederzeit auf den direkt benachbarten Fußweg und den Kreuzungsbereich fallen.

Da es sich um ein Naturdenkmal handelt, mussten vor der Fällung noch der Naturschutzbeirat und die anerkannten Naturschutzverbände kurzfristig einbezogen werden. Auch von dort kommt Zustimmung zur Fällung. Diese ist verbunden mit einer Auflage zur Nachpflanzung von drei Laubbäumen auf dem Grundstück. Zudem wird unmittelbar vor der Fällung noch eine Artenschutzkontrolle stattfinden, damit kein Vogelnest o. ä. von der Fällung betroffen ist.

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