Gerade zu Totensonntag zeigt sich aber, dass es vielen Angehörigen ein Herzenswunsch ist, auch an diesen Gräbern ein Gebinde für ihre Verstorbenen abzulegen. Diesem Wunsch will die Friedhofsverwaltung gern entsprechen. Das Ablegen von Grabgebinden, die eindeutig als solche zu erkennen sind, wird für Totensonntag bis Ende Januar gestattet. Im Februar jeden Jahres werden die Gebinde von den Flächen der Baumgräber beräumt, um einer Beeinträchtigung der Rasenflächen im Frühjahr vorzubeugen.
Die Friedhofsverwaltung bittet gleichzeitig darum, auf anderen Grabschmuck wie Kerzen, Lampen, Bilder und Ähnliches wie vereinbart zu verzichten.