Bisher waren die Eigentümer aufgefordert, sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das Finanzamt hat die Daten/Steuererklärungen entgegengenommen und verarbeitet. Anschließend wurde dem Eigentümer durch das Finanzamt ein Grundsteuerwert- und ein Grundsteuermessbescheid bekanntgegeben. Die Daten aus dem Grundsteuermessbescheid wurden und werden auch an die zuständige Kommune übermittelt. Es soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ab 2025 Grundsteuerbescheide erstellen und versenden können.
Nun ist die Landeshauptstadt Erfurt in der Pflicht, alle ihr zugesendeten Daten zu verarbeiten, sodass ab dem nächsten Jahr auf Grundlage der noch zu beschließenden Hebesatz-Satzung rechtsgültige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht erlassen werden können.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Grundsteuerreform und deren Umsetzung in Erfurt finden Interessierte unter www.erfurt.de/ef148148.