Der Erfurter Stadtrat hat am 14. Dezember 2022 den Familienförderplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 beschlossen. Der Plan beschreibt die Bedarfe sowie Angebote der Familienbildung und Familienförderung gemäß §16 SGB VIII. Darüber hinaus enthält er Festlegungen zu deren finanzieller Förderung und fachlichen Schwerpunktsetzung bzw. Weiterentwicklung.
Im Familienförderplan wird angestrebt, dass im Falle zusätzlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel (z.B. über das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen) ein neues Familienangebot gemäß §16 SGB VIII in der Oststadt der Landeshauptstadt Erfurt zu fördern ist.
Der Planungsraum Oststadt setzt sich aus vier verschiedenen Ortsteilen (Johannesstadt, Krämpfervorstadt, Ilversgehofen, Johannesplatz) zusammen. Die dort lebenden Menschen sind gemäß Sozialstrukturatlas von 2020 überdurchschnittlich stark von sozialen Problemen und sozialräumlicher Segregation betroffen. Segregation bedeutet, dass Bewohner, die eine soziale, kulturelle oder ethnische Gemeinsamkeit haben, nicht wahllos vermischt mit anderen Gruppen wohnen, sondern konzentriert in bestimmten Quartieren.
Da diese soziale Entwicklung innerhalb der Oststadt unterschiedlich stark verlief, ist das neue Familienangebot gemäß §16 SGB VIII zunächst schwerpunktmäßig in den Ortsteilen Ilversgehofen und Johannesplatz zu implementieren.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wird eine Förderung des neuen Angebots wie folgt angestrebt (im Falle zusätzlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel):
- Personalkosten (1,0 VbE pädagogisches Fachpersonal/ bei Vorliegen der Voraussetzungen Eingruppierung gemäß TVöD SuE bis zu 11b möglich)
- Verwaltungs-, Sach- und Maßnahmekosten in Höhe von 15.000 Euro sowie
- Kaltmiete.
Eine Förderung des Angebots über den benannten Zeitraum hinaus wird angestrebt, ist jedoch abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Freie Träger der Jugendhilfe mit Interesse an der Übernahme dieses neuen Angebots werden gebeten, dies schriftlich zu erklären. Dazu ist das Konzeptformular unter www.erfurt.de/ef114329 (Rubrik: Formulare) zu verwenden. Falls erforderlich, kann der einreichende Träger vom Jugendamt gebeten werden, spezifische Unterlagen nachzureichen.
Die Interessenbekundung ist bis spätestens bis zum 12. Oktober 2023 zu richten an:
- Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt, 99111 Erfurt, Stichwort: „Oststadt“ oder
- per E-Mail an: jugendhilfeplanung@erfurt.de
Mögliche Fragen zum Interessenbekundungsverfahren bitte schriftlich an jugendhilfeplanung@erfurt.de.