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Bei den Genesenen reicht der Nachweis für einen positiven PCR-Test in Kombination mit einem Personaldokument. Als genesen gilt morgen, wer frühestens am 09.04.2021 ein positives Testergebnis hatte. Am Sonntag ist der 10.04.2021 der Stichtag.
Achtung: Vor dem 10.10.2020 bzw. 11.10.2020 Erkrankte gelten nicht mehr als genesen!
Um den Nachweis künftig zu erleichtern, bereitet das Gesundheitsamt eine Bescheinigung vor, die von Geimpften und Genesenen genutzt werden soll. Diese gibt es bei den Hausärzten und kann ab kommenden Montag (10.05.2021) beim Gesundheitsamt per E-Mail angefordert werden. Voraussetzung sind Impfnachweis oder positiver PCR-Test.
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