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Kennen Sie Ihre Rechte als Flugpassagier bei Reisen von oder nach Europa

2. Juni 2024
3 Minuten lesen

Reisen ist ein aufregendes Erlebnis, doch wenn nicht alles nach Plan verläuft, kann dies ungemein frustrierend sein. Glücklicherweise haben Sie, wenn Sie von oder nach Europa reisen, eine Reihe von Rechten, die dazu beitragen können, diesen Frust zu lindern.

In diesem Leitfaden vereinfachen wir die Komplexität der EU-Fluggastrechte, wobei wir uns hauptsächlich auf die EG-Verordnung 261/2004 konzentrieren. Diese Verordnung ist Ihr verlässlicher Begleiter, wenn Sie auf Flugverspätungen, -annullierungen, Überbuchungen und andere Probleme im Luftverkehr stoßen.

Rechte bei Flugverspätungen

Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, könnten Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen haben:

Zu erfüllende Bedingungen:

  • Ihr Flug muss von einem europäischen Flughafen abgeflogen sein oder an einem europäischen Flughafen mit einer EU-regulierten Fluggesellschaft angekommen sein.
  • Die Verspätung muss durch ein Verschulden der Fluggesellschaft verursacht worden sein, wie beispielsweise technische Probleme, Probleme mit der Besatzung oder Überbuchungen.
  • Der Flug darf nicht vor mehr als drei Jahren in Deutschland verspätet gewesen sein. Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen variiert zwischen 1 und 6 Jahren, abhängig von der Verjährungsfrist des jeweiligen Landes. Zum Beispiel können Sie in Frankreich für Flüge, die bis zu 5 Jahre zurückliegen, Ansprüche geltend machen.

Höhe der Entschädigung:

  • Für Flüge unter 1.500 Kilometern: Sie könnten bis zu 250 € für Verspätungen von mehr als drei Stunden und Flüge unter 1,5 km beanspruchen.
  • Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern: Sie könnten eine Entschädigung von bis zu 400 € für Verspätungen von mehr als drei Stunden und Flüge zwischen 1,5 km und 3,5 km beanspruchen.
  • Für Flüge über 3.500 Kilometer: Sie könnten bis zu 600 € für Verspätungen von mehr als vier Stunden und Flüge über 3,5 km beanspruchen.

Bei einer Verspätung von 2 Stunden haben Passagiere Anspruch auf “Betreuungsleistungen” durch die Fluggesellschaft, die üblicherweise Mahlzeiten und Erfrischungen umfassen.

Wenn Passagiere Verspätungen von mehr als 5 Stunden oder über Nacht erleben, stellen Fluggesellschaften Unterkünfte, Mahlzeiten, Erfrischungen und den Transport vom Flughafen zu den Hotels sowie die Rückfahrt zum Flughafen bereit. Zudem besteht ein Anspruch auf Erstattung, wenn Sie nicht bereit sind, Ihren gebuchten Flug fortzusetzen.

Rechte bei Flugannullierungen

Wenn Ihr Flug annulliert wird, gewährt Ihnen die EU-Verordnung 261/2004 das Recht auf Erstattung oder Entschädigung.

Zu erfüllende Bedingungen:

  • Der Flug muss in der Europäischen Union gestartet sein oder in der EU auf einer EU-basierten Fluggesellschaft angekommen sein.
  • Die Annullierung muss in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen, nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände.

Entschädigung/Rückerstattung:

  • Wenn Ihr Flug innerhalb von 7 Tagen vor Abflug annulliert wird:
  • Für Kurzstreckenflüge (unter 1.500 km): Erhalten Sie 125€, wenn Ihr neuer Flug 1 Stunde früher abfliegt oder 2 Stunden später ankommt.
    • Für Mittelstreckenflüge (1.500-3.500 km): Erhalten Sie 200€, wenn Ihr Flug 1 Stunde früher abfliegt oder 3 Stunden später ankommt.
    • Für Langstreckenflüge (über 3.500 km): Erhalten Sie 300€, wenn Ihr Flug 1 Stunde früher abfliegt oder 4 Stunden später ankommt.
  • Wenn Ihr Flug 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert wird:
  • Für Kurzstreckenflüge: Erhalten Sie 125€, wenn Ihr Flug 2 Stunden früher abfliegt oder 2 Stunden später ankommt.
    • Für Mittelstreckenflüge: Erhalten Sie 200€, wenn Ihr Flug 2 Stunden früher abfliegt oder 3 Stunden später ankommt.
    • Für Langstreckenflüge: Erhalten Sie 300€, wenn Ihr Flug 2 Stunden früher abfliegt oder 4 Stunden später ankommt.
  • Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung nur dann, wenn die Fluggesellschaft Sie über die Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug informiert.

Rechte bei Überbuchung oder Verweigerung des Boardings

Wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wird, haben Sie Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004:

Zu erfüllende Bedingungen:

  • Ihr Flug muss in der EU gestartet sein oder in der EU auf einer EU-basierten Fluggesellschaft angekommen sein.
  • Sie müssen eine bestätigte Reservierung haben und sich rechtzeitig zum Check-in eingefunden haben.

Entschädigung/Umleitung:

  • Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, nur wenn die Passagiere ihre Plätze nicht freiwillig aufgeben. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der durch die Verweigerung des Boardings verursachten Verspätung ab.
  • Fluggesellschaften müssen den Passagieren auch die Wahl zwischen der Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Umbuchung auf ihren Endzielort anbieten, falls die Passagiere ihren Sitzplatz freiwillig aufgeben.

Kann ich bei Flugstörungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände Ansprüche geltend machen?

Obwohl die EU-Verordnung 261/2004 umfassende Schutzmaßnahmen für Flugreisende bietet, gibt es Umstände, unter denen sie nicht gilt. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen können gehören:

  • Naturkatastrophen
  • Politische Instabilität
  • Streiks der Flugsicherung
  • Sicherheitsrisiken
  • Unvorhergesehene technische Probleme

In solchen Fällen sind Fluggesellschaften möglicherweise nicht verpflichtet, Entschädigung oder andere in der Verordnung festgelegte Rechte zu gewähren, da diese Umstände als außerhalb ihrer Kontrolle betrachtet werden.

Fazit

Es ist entscheidend, Ihre Fluggastrechte zu kennen, wenn Sie aus Europa reisen, um eine stressfreie Reise zu gewährleisten. Die EU-Verordnung 261/2004 ist ein Gesetz, das Passagieren die Macht gibt, ihre Rechte bei Flugverspätungen, -annullierungen und Überbuchungen geltend zu machen.

Durch das Verständnis der Bedingungen und Entschädigungshöhen, die in der EG-Verordnung 261/2004 dargelegt sind, können Sie mit Zuversicht auf Störungen im Luftverkehr reagieren.