Eine Ärztin misst den Blutdruck bei einer älteren Frau.

Kostenfreier Vortrag: Die Ehegattennotvertretung in der Gesundheitsvorsorge

14. Februar 2024
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Seit dem 1. Januar 2023 gilt das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten – unabhängig von der bisher möglichen Vorsorgevollmacht. Um Einblicke in das Vertretungsrecht zu geben und dessen Bedeutung zu konkretisieren, bietet Birgit Kompe, Leiterin des Betreuungsvereins „Lebenskraft“ e. V., am 21. Februar 2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr an der Volkshochschule Erfurt einen Kurs zum Thema „Ehegattennotvertretung in der Gesundheitssorge“ an.

Für wen, wie lange und wofür gilt das Ehegattennotvertretungsrecht?
Was bedeutet das für etwaig bereits bestehende Vorsorgevollmachten? Wie kann man es geltend machen und wie lange in Anspruch nehmen? Diese Fragen sind Inhalte des Kurses und werden aus der Praxis heraus besprochen. Gern steht die Referentin auch für Rückfragen bereit.

Die Anmeldung zum Vortrag ist per E-Mail an volkshochschule@erfurt.de unter Angabe der Kursnummer 24-10522 oder vor Ort in der Schottenstraße 7 möglich. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei.

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