Ab sofort nimmt die Stadtverwaltung Förderanträge für das Jahr 2024 entgegen. Hierzu soll das dafür vorgesehene Formular genutzt werden, welches auf der Homepage zu finden ist.
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden. Genaueres wird durch die Landesrichtlinie zum LSZ geregelt.
Antragsfrist ist der 30.09.2023 (Posteingangsstempel).
Antragstellende könne sich unter www.erfurt.de/ef145230 informieren. Hier finden sich Hinweise zum Förderverfahren, ausfüllbare Antragsunterlagen und Anlagen.