Betroffen sind
- Hort-Gebühren der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen,
- Betreuungsentgelte und Essengeld der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadtverwaltung,
- Betreuungsentgelte der Kindertagespflegestellen sowie
- Gebühren für die Musikschule und die Volkshochschule.
Gleichzeitig entfallen in diesen Bereichen vorübergehend auch die Mahnungen.
Elternbeiträge für die Hort- und Kindergartenbetreuung fallen grundsätzlich weiter an. Die Landesregierung sucht diesbezüglich nach Lösungen. Sobald abschließende Regelungen zu den Gebühren und Elternbeiträgen vorliegen, wird auf www.erfurt.de sowie www.thueringen.de darüber informiert.
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