Zum 1. Januar 2014 wird die vom Stadtrat im Oktober 2013 beschlossene Regelung zur Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen der Altstadt umgesetzt. Dieser erste Schritt auf dem Weg zur Begegnungszone soll den Kfz-Verkehr während der Hauptgeschäftszeiten spürbar reduzieren und somit die Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen deutlich verbessern.
Hierzu hat die Stadtverwaltung Erfurt jetzt ein Faltblatt herausgegeben, das wichtige Informationen zu den neuen Lieferzeiten, den Ausnahmeberechtigten, der Lage der Ladezonen und deren Anfahrtsrouten enthält. Die Informationen richten sich insbesondere an die Lieferanten der Innenstadthändler. Das Faltblatt ist im Bauinformationsbüro in der Löberstraße 34 erhältlich und wird an alle Anlieger der betroffenen Fußgängerzonen verteilt. Weiterhin hat die Stadtverwaltung eine Internetseite unter www.erfurt.de, Webcode ef117652 zu dieser Thematik eingerichtet.
Mit der Einführung dieser Regelung werden zum 6. Januar 2014 verkehrsorganisatorische Veränderungen in den Bereichen östliche Schlösserstraße und Pilse wirksam. Die Schlösserstraße wird im Bereich zwischen Anger und Junkersand zur Fußgängerzone, während in der Pilse die Einbahnstraßenregelung aufgehoben wird und eine Befahrbarkeit im Zweirichtungsverkehr möglich ist.
Für das Laden und Liefern im Umfeld der Fußgängerzonen wurden in den umliegenden Straßen zusätzlich zu den bereits bestehenden weitere Ladezonen neu ausgewiesen. Darüber hinaus sind im „Verkehrsberuhigten Bereich“ entsprechend StVO § 42 wie bisher Be- und Entladevorgänge ohne die Ausweisung von Ladezonen gestattet, sofern sie den fließenden Verkehr nicht behindern.
Die Mitarbeiter des Bürgeramtes der Stadt Erfurt sowie die Polizei werden die Einhaltung der Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen (Montag bis Samstag von 6 bis 11 Uhr sowie Montag bis Freitag von 18 bis 20 Uhr) und die Freihaltung der Ladezonen von parkenden Kfz verstärkt kontrollieren.