Die Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderschutzbunds Thüringen hat ihren Beschluss bekräftigt, das Wahlalter für den Landtag auf 16 Jahre zu senken.
Am 25.11.2015 hatte der Thüringer Landtag eine Absenkung des Wahlalters in Thüringer Kommunen auf 16 Jahre beschlossen und damit eine Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes Thüringen umgesetzt. Das Wahlalter auch für den Landtag auf 16 Jahre herab zu setzen, so eine weiter gehende Forderung des Kinderschutzbundes, war daran gescheitert, dass es keine Zweidrittelmehrheit gab.
Aktuell fordert nun auch die CDU mehr Beteiligung für Thüringer Bürger und Bürgerinnen hinsichtlich eines fakultativen Referendums und gibt damit ihre grundsätzliche Blockade für mehr Beteiligung auf.
Dadurch wird eine Änderung der Thüringer Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit möglich, die wir hinsichtlich der Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen schon lange fordern, sagt Rainer Benkmann, Vorsitzender des Kinderschutzbundes Thüringen.
Doch diese Stärkung der Rechte Erwachsener ist nicht ohne die Stärkung der Rechte der Kinder und Jugendlichen zu machen! Der Kinderschutzbund fordert schon lange, die Rechte der Kinder entsprechend der UN-Kinderrechtkonvention in die Thüringer Verfassung aufzunehmen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, so Rainer Benkmann.
Der demografische Wandel ist ein wichtiger Grund für diese Forderung, denn eine immer älter werdende Bevölkerung kann ihre Interessen politisch artikulieren und durchsetzen. Ein Sechstel der Bevölkerung, nämlich die Kinder und Jugendlichen, ist dagegen von einem demokratischen Grundrecht der Teilhabe wie Wahlen oder Referenden ausgeschlossen. So können gegenwärtig Entscheidungen getroffen werden, ohne die davon in Zukunft Betroffenen zu beteiligen.
Die Absenkung des Landtagswahlalters ist nur ein Kriterium aber ein wichtiges Zeichen für mehr Mitbestimmung von jungen Menschen in Thüringen, denn junge Menschen zeigen Interesse an Politik. Das belegt erneut die im Oktober 2015 veröffentlichte Shell-Jugendstudie. Waren es 2003 noch 30 Prozent, die politisches Interesse bekundeten, stieg 2015 diese Zahl auf 41 Prozent. Deutlich wird ebenfalls, dass dieses Interesse weniger den etablierten Parteien gilt. Vielmehr geht es ihnen um gesellschaftspolitisches Engagement, das ihre Lebensgestaltung beeinflusst.
Doch ist das Wahlalter das Eine, wie diese Studie zeigt. Das Recht auf Beteiligung und Mitsprache ist bereits seit 25 Jahren im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die auch von der Bundesrepublik anerkannt ist. Dieser geht weit über die Beteiligung an Wahlen hinaus und fordert dazu auf, junge Menschen grundsätzlich an den sie betreffenden Entscheidungen im öffentlichen Bereich wie in Einrichtungen zu beteiligen. Dazu müssen insbesondere kinder- und jugendgerechte Methoden entwickelt werden.
Von der Aufnahme der Kinderrechte in die Thüringer Verfassung erwartet der Deutsche Kinderschutzbund auch, allen Kindern und Jugendlichen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe besonders hinsichtlich der Förderung und gleicher Zugänge zu sichern. Der Freistaat sollte für kindgerechte Lebensbedingungen und besonders für einen angemessen Lebensstandard sorgen. Studien über Kinderarmut verdeutlichen immer wieder, dass gerade Kinder aus benachteiligen Lebenslagen schlechtere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe haben.