Bitte informieren Sie sich weiterhin auf der Internetseite der Musikschule der Stadt Erfurt.
Eventuelle Gebührenrückzahlungsansprüche regelt § 10 Absatz 3 der Gebührensatzung (GebMusikschSEf vom 22. Juli 2015). Sollten Ihre Bankdaten bislang nicht in der Musikschule hinterlegt sein, geben Sie diese bitte über den Antrag ein.
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de