Ab Freitag gilt in der Landeshauptstadt eine neue Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2. Sie wird die derzeitig gültige Verordnung des Freistaats Thüringen besonders in zwei Punkten ergänzen bzw. schärfen.
„Maskenpflicht“ und Besuchsregelung wichtigste Punkte
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