Strengere Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es mittlerweile in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU. Auch in Deutschland gelten seit dem 1. September 2007 strengere Rauchverbote, wobei sich die einzelnen Regelungen je nach Bundesland unterscheiden. Doch wie sieht es aus mit Thüringen und der Landeshauptstadt Erfurt? Hier ein Überblick über die hier geltenden Gesetze.
Rauchen verboten: gastronomische Betriebe und öffentliche Gebäude
Vorweg eine gute Nachricht für rauchende Erfurter: Thüringen gehört zu den Bundesländern, deren Rauchgesetze um einiges lockerer ausfallen als zum Beispiel in Bayern oder im Saarland. Dennoch haben sich viele Erfurter seit der Verschärfung des Nichtraucherschutzes das Rauchen abgewöhnt. Oder sie sind auf das Dampfen von E-Zigaretten umgestiegen, deren Konsum noch nicht unter das gesetzliche Rauchverbot fällt und daher Online-Händlern wie e-zigarette.de eine deutliche Umsatzsteigerung bescheren.
Für alle, die das Rauchen trotz der neuen Vorschriften nicht aufgegeben haben, gilt ein striktes Rauchverbot in sämtlichen Betrieben der Gastronomie. Dazu zählen Kneipen, Restaurants, Cafés, Diskotheken, Spielcasinos und öffentliche Einrichtungen wie Rathaus und Vereinshäuser. Außerdem ist das Rauchen in Hotellobbys, in Einkaufszentren und Ladenpassagen verboten.
Um den rauchenden Gästen und Besuchern dennoch gerecht zu werden, nutzen viele Erfurter Betriebe die gesetzliche Alternative des Raucherraums. Hier darf gequalmt werden, und zwar unter folgenden Voraussetzungen: Der Raucherraum muss eine bauliche Trennung zu den anderen Räumen aufweisen und mit einem Hinweisschild am Eingang gekennzeichnet werden.
Rauchen erlaubt: Ein-Raum-Gaststätten und Außengastronomie
Nachdem sich die Kleingastronomen in Erfurt und anderen Städten Thüringens beschwert haben, dass ihre Berufsfreiheit durch die neuen Rauchverbote zu sehr eingeschränkt wird, hat die thüringische Landesregierung eine Lockerung des Nichtraucherschutzes vorgenommen. Das Problem: Viele Ein-Raum-Gaststätten und sogenannte „Eckkneipen“ verloren ihre Stammgäste und mussten daher um ihr wirtschaftliches Überleben fürchten.
Im Jahr 2010 war es dann so weit: Die thüringische Landesregierung beschloss eine Ausnahme zu machen für Gaststätten, die nur aus einem Raum bestehen. Dieser darf allerdings nicht größer als 75 qm sein und es dürfen dort keine Speisen zubereitet oder serviert werden. Der Zutritt zur Rauchergaststätte ist außerdem nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Darauf muss der Besitzer oder Pächter der Gaststätte im Eingangsbereich hinweisen und des Weiteren dafür sorgen, dass diese Vorschrift eingehalten wird.
Erlaubt ist das Rauchen auch in der Außengastronomie, also überall dort, wo Speisen und Getränke unter freiem Himmel serviert werden. Das gilt natürlich auch für das aktuelle Fußballgroßereignis. Beim Public Viewing der WM-Spiele dürfen rauchende Besucher also nach Herzenslust ihre Nerven mit einem Glimmstängel beruhigen.
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