Deshalb erhalten Inhaber von Bewohnerparkausweisen ab sofort die Berechtigung, unter Berücksichtigung der vorhandenen Beschilderung und mit gut sichtbar ausgelegtem Bewohnerparkausweis in allen Quartieren auf ausgewiesenen Stellflächen zu parken. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich 31. Dezember 2013.