Aus Sicherheitsgründen dürfen während der Bauarbeiten keine Fahrzeuge im Parkhaus verbleiben. Bleiben trotzdem Fahrzeuge stehen, müssen sie auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
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Aus Sicherheitsgründen dürfen während der Bauarbeiten keine Fahrzeuge im Parkhaus verbleiben. Bleiben trotzdem Fahrzeuge stehen, müssen sie auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.