Entsprechend der Vorgaben des Bundessozialgerichtes hat die Stadtverwaltung Erfurt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII“ überarbeitet. Diese ist nunmehr bestätigt und entfaltet ihre Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2019.“
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