Saisonkurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall

23. November 2011
1 Minute lesen

Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer profitieren hiervon. Arbeitnehmer erhalten ihren Arbeitsplatz und Unternehmen können mit ihrem qualifizierten und gut eingearbeiteten Personal bei besserem Wetter oder Auftragseingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen“, sagt Torsten Wagner, Teamleiter für Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Erfurt.

Firmen aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau können bei saisonal bedingtem Auftragsmangel oder bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Die Schlechtwetterzeit beginnt am 1. Dezember und dauert bis 31. März. Eine Ausnahme bildet der Gerüstbau. Dort begann die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.

Nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben wird das Saison-Kurzarbeitergeld bereits ab der ersten Ausfallstunde geleistet. Es beträgt 60 oder 67 Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten „entgangenen“ Arbeitsentgelts. Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zudem aus Umlagemitteln finanzierte ergänzende Leistungen, wie ein Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar. Wenn die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann, erhalten die Arbeitnehmer ein Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro für jede ausgefallene Arbeitsstunde.

Die Anzeige dieses Bildes wird in Ihrem Browser möglicherweise nicht unterstützt. Gern berät die Agentur für Arbeit Erfurt Unternehmen der Regionen Erfurt, Sömmerda, Arnstadt, Weimar und Apolda zum Saison-Kurzarbeitergeld unter der Service-Rufnummer für Arbeitgeber: 01801 / 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de (>Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld >Saison-Kurzarbeitergeld) abrufbar.