Der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen spricht sich gegen eine Aufweichung des bestehenden Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren aus.
Jedes Kind als Opfer von Angriffen und Beißattacken von Hunden ist für den Deutschen Kinderschutzbund Thüringen eines zu viel und auch der zuständige Minister Dr. Poppenhäger stellte in seiner Pressemeldung im April 2016 fest, dass diese Personengruppe nicht selten zum Opfer wird.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich dem Deutschen Kinderschutzbund Thüringen nicht, warum es mit der Reform des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren möglich werden soll, im Einzelfall die Gefährlichkeit eines Hunds zu widerlegen. „Im Sinne einer demokratischen und freiheitlichen Grundordnung ist es nachvollziehbar, dass auch eine von Gesetzeswegen vermutete Gefährlichkeit hinterfragt und angefochten werden darf, so Carsten Nöthling vom Deutschen Kinderschutzbund Thüringen.
Jedoch mit Blick auf die Rechtsgüter Gesundheit und Leben eines Kindes, Jugendlichen oder Menschen als leidtragende eines Bisses oder Übergriffs, ist dieses aus unserer Sicht höher zu bewerten als das Interesse von Halter*innen, einen gefährlichen Hund zu halten. Es erschließt sich uns in dieser Betrachtung nicht, wieso das Interesse von Hundehalter*innen zur Aufweichung eines bestehenden Gesetzes und damit zur Abwertung der Güter Gesundheit und Leben von Kindern führen soll.“
Für Kinder sind Hunde häufig wichtige Entwicklungsbegleiter. Mit dieser positiven Rolle können sie Sozialkompetenz und das Empathiegefühl steigern sowie Gesundheit positiv beeinflussen. Kinder können lernen, Verantwortung zu übernehmen, Regeln einzuhalten und Achtung vor Lebewesen lernen. Kinder haben einen Bezug zu Tieren und sie wollen Kontakt mit Ihnen. Sie projizieren Ihre Zuneigung, Gedanken und Sehnsüchte auf die positiven Seiten der Tiere. Mit Hunden und Katzen kann man spielen und toben, sie streicheln und behüten. Hunde schützen und bewachen. Gefährliche Hunde braucht es dazu nicht.