Somit erübrigt sich insbesondere die Aufstallungspflicht für Geflügel und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel. Für dieses Gebiet und das restliche Stadtgebiet gelten jedoch noch die Schutzmaßregeln des Beobachtungsgebietes.
In Erfurt wurde am 28.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) mit dem Subtyp H5N8 in einer Kleingeflügelhaltung in Erfurt-Schmira amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Sperrbezirk (3 km) und ein Beobachtungs-gebiet (10 km) mit entsprechenden Schutzmaßregeln festgelegt. Diese können auf der Internetseite der Landeshauptstadt Erfurt sowie zu den Geschäftszeiten im Sekretariat beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt eingesehen werden.
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de