Die Entscheidung aus dem Saarland hat zwar für bundesweite Diskussion gesorgt, in den übrigen Bundesländern bis dato jedoch keine Zustimmung gefunden. Auch in Thüringen liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, welche auf eine vergleichbare Entscheidung wie beim Saarländischen Verfassungsgerichtshof schließen lassen. Zudem sind die Verträge mit der Jenoptik Robot GmbH so ausgestaltet, dass die Stadt jederzeit der Pflicht zur Zahlung der Miete widersprechen kann, soweit keine gerichtsverwertbaren Fälle mit der Messtechnik erzeugt werden können. Allerdings wäre dann auch vorerst keine Geschwindigkeitsüberwachung mehr möglich.
Die Messanhänger werden, wie auch das Messfahrzeug, in den verschiedenen Stadt- und Ortsteilen von Erfurt eingesetzt. Einziger Unterschied ist die Standzeit. Hier werden die Messanhänger i. d. R. ein paar Tage stehen bleiben, bevor der nächste Messplatz angefahren wird. Der Messbetrieb erfolgt erstmalig am 26.11.2019 im Bereich der Blumenstraße in Höhe der Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Grundschule. In den ersten drei Einsatzstunden heute wurden an dieser Stelle bereits 19 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert. Der Messanhänger „blitzt“ in beide Fahrtrichtungen.
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