Entsprechend der aktuell gültigen Allgemeinverfügung sind für den Besuch in den Erfurter Museen der Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie ein amtlicher Ausweis erforderlich. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder bis einschließlich 6 Jahre oder Kinder bis 18 Jahre unter Vorlage des Nachweises der regelmäßigen Testung in den Schulen bzw. eines negativen Schnelltests.
Erfurter Museen laden ein
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