Die Hilfestellungen für Kinder mit Behinderung sind in der deutschen Gesetzgebung im achten und neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Bis zum Jahr 2028 sollen alle Kinder unabhängig von der Art der Behinderung den gleichen Zugang zu sozialen Hilfeleistungen bekommen. Auf dem Weg zu diesem Ziel müssen in öffentlichen Verwaltungen ab dem 1. Januar 2024 sogenannte Verfahrenslotsen eingesetzt werden. Die Stadt Erfurt war der Zeit voraus und hatte als eine der ersten Kommunen deutschlandweit bereits zum 1. Juli 2023 ihre erste Verfahrenslotsin im Jugendamt eingestellt. Nun ergänzt eine zweite Verfahrenslotsin das Team.
Zweite Verfahrenslotsin steht als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung bereit
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