Direkten Bürgerkontakt haben lediglich das Bürgeramt (nach telefonischer Vorbestellung), das Sozialamt und das Jugendamt. Das Sozialamt wird für „extreme Notlagen“ (Geldauszahlung, Obdachlosenunterbringung) werktags eine Stunde täglich öffnen, zwischen 7:30 und 8:30 Uhr. Das Jugendamt ist nur für Notfälle geöffnet.
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