Auch wenn damit insgesamt langsamer gefahren werden muss als bisher, wird hierdurch der Verkehrsablauf gleichmäßiger und die Verkehrssicherheit erhöht.
Da es in der Regel keiner Anzeige der Innortsgeschwindigkeit 50 km/h bedarf, werden die vorhandenen Beschilderungen „60 km/h“ ersatzlos entfernt. Alle Kraftfahrzeug Führenden werden gebeten, die veränderte Verkehrsregelung zu beachten.
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