Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonnt- und Feiertagen aus besonderem Anlass geöffnet sein. Mit dem Wegfall des Anlasses erlischt die rechtliche Grundlage für einen verkaufsoffenen Sonntag.
Die lokalen Händler freuen sich in den nächsten Wochen auf den Besuch der Erfurter und weiterer Gäste in Vorbereitung auf das Weihnachtsfest.
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