Mit der Einschulung fängt für jedes Kind ein wichtiger Lebensabschnitt an. Zuvor wird es jedoch gemäß der Thüringer Verordnung über die Schul¬gesundheitspflege schulärztlich untersucht. Laut Gesetzgeber sollten die Untersuchungen am 15. Mai abgeschlossen sein. Diesen Termin konnte das Erfurter Gesundheitsamt bereits in den letzten Jahren aufgrund des Perso¬nalschwundes im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht halten.
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